Wie aus zahlreichen Aufzeichnungen und Darstellungen aus China, Ägypten und dem römischen Reich hervorgeht, kannte man bereits zu jener Zeit Manipulationstechniken zur Behandlung von
Wirbelsäulenleiden. Die Kunst der Behandlung der Wirbelsäule geriet jedoch in Vergessenheit und wurde erst wieder durch den Amerikaner David Daniel Palmer im Jahre 1895 aufgegriffen. Später
folgte dann sein Sohn Bartlett Joshua Palmer in seine Fussstapfen und es ist Vater und Sohn zu verdanken, dass die Chiropraktik als Massnahme zur Behandlung von Funktionsstörungen der Wirbelsäule
systematisiert und zu einer wirksamen Therapiemethode entwickelt wurde. Ende des 19. Jahrhunderts gründeten sie dann das erste Lehrinstitut für Chiropraktik, The Palmer College of Chiropractc in
Davenport, Iowa, USA.
Ende der zwanziger Jahre kehrten die ersten Schweizer Chiropraktoren von ihrer Ausbildung aus den USA in die Schweiz zurück und eröffneten ihre Praxen. Da dieser Beruf nicht im Gesetz verankert war, war die Ausübung deshalb zuerst illegal. Dank den politischen Grundrechten der Schweizerbürger, gewährleistet durch die Bundesverfassung, konnten bestehende Medizinalgesetze jedoch schrittweise abgeändert werden. 1939 entschieden sich die Zürcher Stimmbürger nach einem heftigen Abstimmungskampf für die Zulassung der Chiropraktoren. Die Chiropraktik als gesetzlich verankerte Heilkunde war geboren. Weitere Kantone folgten nach und nach, so auch Bern 1964.
Im Jahre 1962 reichte die Patientenorganisation Pro Chiropraktik mit 400`000 Unterschriften eine Petition anlässlich der Revision des Kranken- und Unfallgesetzes mit der Forderung ein, die Dienstleistung des Chiropraktors in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Dieser Schritt gelang dann 1964, nachdem beide Räte der Revision des KUVG`s zustimmten. Es folgten 1976 auch noch die Unfall- und Militärversicherungen.